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Der ominöse Titel dieses Beitrages (EURIBOR) steht für: “Euro Interbank Offered Rate“. Da diese Erklärung auch nicht mehr Klarheit schafft, möchte ich in diesem Beitrag auf die einzelnen Elemente kurz eingehen.

Was fängt man mit diesem Begriff überhaupt an?

Da der EURIBOR in den meisten Kreditverträgen, zur Finanzierung des Eigenheims, als Referenzzinssatz verwendet wird, wollte ich euch mit diesem Eintrag einen kurzen Überblick bieten. Kreditverträge sind in der Regel für den Laien sehr komplex ausgestaltet, da diese viele unverständliche Begriffe beinhalten. Einer dieser ist der Referenzzinssatz „EURIBOR“.

Was ist nun der EURIBOR?

Der EURIBOR ist wie bereits erwähnt ein Referenzzinssatz, der eigentlich im europäischen Interbankensystem verwendet wird. Also im Bereich von Banken untereinander, diese können im Interbankenmarkt Geld verleihen, aber auch Aktien und andere Wertpapiere voneinander kaufen.

Dieses Interbankensystem hört sich vielleicht am Anfang etwas komplex an, ist aber im Grunde nicht so schwer zu verstehen. Ein Teil dieses Systems hängt mit der Kreditvergabe an den Privaten zusammen.

Bsp.: Michael möchte sich eine Immobilie kaufen, um diese finanzieren zu können nimmt er einen Kredit bei seiner Hausbank A auf, diese gibt Michael den Kredit. Die Hausbank A kann sich selbst wiederum bei einer anderen Bank, der Bank B, hierfür Geld leihen (=Interbankengeschäft). Für dieses Geschäft zwischen den beiden Banken ist der EURIBOR als Referenzzinssatz relevant. Derzeit beträgt dieser Referenzzinssatz rund -0,4%[1]. Das bedeutet Bank A bekommt sogar Geld (Negativzinsen!) von der Bank B dafür, dass die Bank B, der Bank A Geld leiht. Dieses Geld nimmt die Bank A und gibt Michael damit einen Kredit für den Kauf seiner Immobilie.

Im Bankenbereich spricht man hier davon, dass sich die Bank „am Kapitalmarkt refinanziert“.

Da Michael für seinen Kredit jedoch keine Negativzinsen, sondern derzeit je nach Bank 0,37%-0,625% [2]zahlt, kann sich die Hausbank A die Differenz zwischen -0,4% und 0,37%/0,625% als sog. “Zinsmarge“ (= 0,77%/1,25%) einstreichen.

Als kleine Anmerkung: Die Zinsmarge der Bank scheint einfach verdient zu sein, was man jedoch dabei nicht außer Acht lassen darf ist, dass aufgrund der Negativzinsen, Banken so bereitwillig wie noch nie zuvor bei der Kreditvergabe waren. Stürzen sich daher viele Banken auf das „Kreditgeschäft“ fallen auch die Kreditzinsen, da das Angebot die Nachfrage überschreitet. Grundsätzlich ist das gut für den Kreditnehmer, jedoch schrumpfen dabei die Erträge der Banken, die im negativen Zinsumfeld ohnehin schwache Gewinne (wenn es noch Gewinne sind) erwirtschaften. Auf lange Sicht könnten hier also Probleme für Banken entstehen.

Formen des EURIBORs:

In Kreditverträgen findet man meist den Hinweis des „3-Monats Euribors“. Den Euribor gibt es als 1-,3-,6- und 12-Monats Euribor. Der Grund hierfür ist, dass sich Banken im Interbankengeschäft sog.: „Termingelder/Festgelder/befristete Einlagen“ von anderen Banken leihen.

Termingelder werden definiert, als Geldanlagen mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat, daher ist der kürzeste Referenzzinssatz der 1-Monats Euribor. Bei dieser Laufzeit leiht sich wie im oben genannten Beispiel, die Hausbank A einen Kredit von der Bank B auf eine Laufzeit von 1 Monat.

[1] https://de.euribor-rates.eu/, Zugriff: 20.10.2019

[2] https://durchblicker.at/hypothekarkredit, Zugriff 20.10.2019

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